AGB Ace Volley Camps
1. Teilnahmeberechtigung und Anmeldung
Ace-volley-camps.ch (nachfolgend Veranstalter genannt) nimmt bei der Gruppeneinteilung nach Möglichkeit Rücksicht auf die Wünsche der Teilnehmer/innen. Die definitive Gruppeneinteilung liegt jedoch in der Entscheidungshoheit des Veranstalters. Die Anmeldung für die Camps ist termingerecht durch den/die Erziehungsberechtigte(n) des Teilnehmers vorzunehmen. Die Anmeldung muss zwingend über das Online-Formular erfolgen. Anmeldungen, die auf einem anderen Weg beim Veranstalter eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Nach Eingang der Anmeldung wird diese vom Veranstalter geprüft. Anschliessend wird dem Teilnehmer als definitive Zusage eine schriftliche Bestätigung mit einer Rechnung für die Überweisung der Teilnahmegebühren gesendet. Die definitive Aufnahme auf der Teilnehmerliste erfolgt ausschliesslich nach Eingang der Teilnahmegebühren bis zum vorgegebenen Termin gemäss. Ziff. 2 nachfolgend.
2. Zahlungsbedingungen und Teilnahmegebühren
Für die Teilnahme an den angebotenen Volley Camps werden Teilnahmegebühren erhoben, die bei der Anmeldung zu entnehmen sind. Die Teilnahmegebühren sind im Voraus zu überweisen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preise und Leistungen jährlich zu ändern. Die aktuellen Teilnahmegebühren sind verbindlich. Der Rechnungsbetrag ist 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Werden die Teilnahmegebühren nicht innert der Frist bezahlt, verfällt das Recht zur Teilnahme am Camp und der Veranstalter hat das Recht, den Teilnahmeplatz ohne Gegenbericht weiterzugeben.
3. Rücktritt / Unfall oder Krankheit während dem Camp
Eine Stornierung der Reservierung ist bis 30 Tage vor Campbeginn gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 50.00 möglich. Bei späteren Stornierungen werden 100% der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Die Stornierung muss schriftlich an den Veranstalter erfolgen. Bei Abmeldung durch Unfall oder Krankheit vor Campbeginn erstattet der Veranstalter nach Erhalt eines Arztzeugnisses den einbezahlten Betrag bis auf den Unkostenbeitrag von CHF 50.00 zurück. Verletzt sich ein Teilnehmer oder erkrankt er während dem Camp, können die Teilnahmegebühren nicht zurückerstattet werden.
Bis 14 Tage vor Beginn des Camps kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer dem Veranstalter schriftlich gemeldet werden.
4. Haftung bei Unfall, Krankheit und Sachschäden
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für Verletzungen, Unfall, Krankheit oder Sachschäden eines Teilnehmers oder Dritte ab.
5. Haftung bei Diebstahl und Verlust
Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust von Wertgegenständen oder Bargeld.
6. Angaben über den Gesundheitszustand
Mit der Anmeldung bestätigt der Erziehungsberechtigte, dass die/der angemeldete Jugendliche gesund und sportlich voll belastbar ist sowie das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren kann. Die Jugendlichen nehmen eigenverantwortlich am Training teil. Der Erziehungsberechtigte muss den Veranstalter über allfällige Gesundheitsbeeinträchtigungen (Allergien und/oder andere gesundheitliche Probleme) schriftlich informieren.
7. Ausschluss
Der Teilnehmer hat den Anweisungen der Trainer im Camp Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung hat der Trainer des Camps die Kompetenz, den Teilnehmer vom Training oder dem Camp auszuschliessen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Teilnahmegebühren.
8. Absagen, vorzeitige Beendigung eines Volley Camps
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl das jeweilige Camps abzusagen. Bei einer entsprechenden Absage aufgrund ungenügender Teilnehmerzahl werden die Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.
9. Foto-, Film- und Datenrechte
Der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von dem Teilnehmer Bilder und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Veranstalter verbreitet sowie öffentlich vorgeführt werden (inkl. Internet) – auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.
10. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Camps Geschäftsbedingungen (AGB) berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Camps Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit ohne vorgängige Information an die Teilnehmer der Camps zu ändern. Diese Allgemeinen Camps Geschäftsbedingungen (AGB) unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Aarau.